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Bitpanda schließt mit KPMG erstes vereinbartes Verfahren ab

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Von Bitpanda

Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass der renommierte Wirtschaftsprüfer KPMG das erste vereinbarte Verfahren für Bitpanda durchgeführt hat.

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Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass der renommierte Wirtschaftsprüfer KPMG das erste vereinbarte Verfahren für Bitpanda durchgeführt hat. Von nun an werden solche Verfahren vierteljährlich durchgeführt und die vollständigen Berichte können von all unseren Nutzern angefordert werden.

Wir bei Bitpanda schreiben sowohl der Sicherheit von Nutzerbeständen als auch der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen großen Wert zu. Seit der Gründung unseres Unternehmens im Dezember 2014 arbeiten wir rund um die Uhr an beiden Themen. Um diese Werte mit noch mehr Legitimität zu bestärken, sind wir eine Zusammenarbeit mit KPMG und damit einem der weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen eingegangen.

Bitpanda beauftragte KPMG, ein vereinbartes Verfahren über BTC (Bitcoin), ETH (Ethereum) und XRP (XRP) Bestände zum Stichtag 30. November 2020 durchzuführen. Dieses sollte bestätigen, ob Bitpandas Bestände in Cold Wallets die entsprechenden Kryptobestände unserer Bitpanda Nutzer decken.

Im Zuge dieses eingehenden, vereinbarten Verfahrens wurden unsere Krypto-Cold Wallets für BTC, ETH und XRP von KPMG analysiert. Es handelt sich bei der Auswahl um die beliebtesten Assets auf Bitpanda und weitere werden bald folgen. Solche Verfahren gewährleisten den Nutzern von Bitpanda die Verfügbarkeit ihrer Bestände zum Stichtag 30. November 2020. Die Ergebnisse der von KPMG durchgeführten Verfahren können angefordert sowie auf unserer Website heruntergeladen werden.

So kannst du den Bericht zum vereinbarten Verfahren durch KPMG als Bitpanda Nutzer anfragen:

Es ist uns ein Anliegen, unseren Nutzern vollständige Transparenz zu garantieren. Es ist ganz einfach, den gesamten Bericht anzufragen: Du kannst den vollen Bericht anfordern, indem du hier klickst. 

Disclaimer:

  1. Das vereinbarte Verfahren durch die KPMG wurde nach Internationalen Standards (ISRS 4400) durchgeführt. Vereinbarte Verfahren gelten nicht als Audit.
  2. Das vereinbarte Verfahren wurde an einem festgelegten Datum durchgeführt. Das Ergebnis der KPMG gilt daher nur für dieses Datum.
  3. Cyberkriminalität oder andere Fehler, die durch Betrug verursacht wurden, können bei jeder Organisation auftreten und wurden daher beim vereinbarten Verfahren durch die KPMG nicht berücksichtigt.
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