Enterprise • 9 min read
Von Bitpanda
26.08.2026
Für Banken, FinTechs, Broker und Zahlungsdienstleister beginnt der Einstieg in digitale Assets häufig mit einem bewusst fokussierten Angebot. Über die bestehende Kundenschnittstelle erhalten Kunden beispielsweise Zugang zu einer begrenzten Auswahl an Krypto-Assets, während externe Partner Aufgaben wie Ausführung, Liquidität oder Verwahrung übernehmen. Mit wachsendem Angebot steigen jedoch auch die Anforderungen. Custody, Transfers, Staking, Stablecoin-Zahlungen, Tokenisierung oder neue Märkte bringen zusätzliche Prozesse, Kontrollen, Systeme und Anbieterbeziehungen mit sich. Diese Komponenten muss das Betriebsmodell mit den bestehenden Customer Journeys sowie den Daten-, Reporting- und Incident-Prozessen des Instituts verknüpfen.
In diesem Kontext beschreibt das Betriebsmodell das Zusammenspiel von Rollen, Prozessen, Daten, Kontrollen, Technologien und externen Beziehungen, das für die Bereitstellung des Services erforderlich ist. Die Anzahl der Anbieter oder technischen Anbindungen allein sagt dabei wenig über die Qualität des Modells aus. Entscheidend ist, ob der Service auch bei zunehmendem Umfang transparent, nachvollziehbar und steuerbar bleibt.
Der Ausbau eines Digital-Asset-Angebots geht über die technische Anbindung einer weiteren API hinaus. Erweitert ein Institut beispielsweise seinen Investmentservice um Krypto-Asset-Transfers, sind mehrere Schritte erforderlich: Der Auftrag des Kunden muss authentifiziert und geprüft, an die zuständige Wallet- oder Custody-Infrastruktur übermittelt, on-chain überwacht und sowohl im Kundenkonto als auch in den internen Aufzeichnungen erfasst werden.
Probleme können auftreten, wenn die beteiligten Systeme unterschiedliche Kennungen, Transaktionsstatus oder Aktualisierungszeitpunkte verwenden. So kann ein Blockchain-Transfer bereits bestätigt sein, während die Custody-Plattform ihn noch als ausstehend führt. Auch der Custody-Datensatz kann schon den korrekten Stand anzeigen, bevor dieser im Kontostand des Kunden berücksichtigt wurde. Bei Abweichungen muss klar sein, welcher Datensatz als maßgeblich gilt und wer für die Klärung verantwortlich ist.
Die Auswirkungen solcher Schnittstellenprobleme werden in den tokenisierten Finanzmärkten besonders deutlich. Untersuchungen der BIS und des Committee on Payments and Market Infrastructures zeigen, dass isoliert aufgebaute Token-Systeme einzelne Plattformen über bilaterale Anbindungen miteinander verbinden können. Dadurch entstehen komplexere und längere Transaktionsketten sowie höhere Kosten. Der Bericht betrachtet tokenisiertes Geld und tokenisierte Assets, die operative Erkenntnis ist jedoch auch für andere Bereiche relevant: Unabhängig voneinander entwickelte Schnittstellen erhöhen den Abstimmungs- und Koordinationsbedarf.
Die Nutzung mehrerer Anbieter bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Betriebsmodell fragmentiert ist. Ein Institut kann beispielsweise Ausführung und Verwahrung trennen, mit mehreren Custody-Anbietern arbeiten, zusätzliche Infrastruktur als Absicherung vorhalten oder auf spezialisierte Partner in unterschiedlichen Märkten setzen. So können bestimmte Risiken verteilt und die Abhängigkeit von einer einzelnen Organisation verringert werden.
Diese Abwägung spiegelt sich in einer institutionellen Investorenumfrage von EY-Parthenon und Coinbase aus dem Jahr 2026 wider. Von den 317 Befragten, die bereits in digitale Assets investiert hatten und Angaben zur Verwahrung machten, nutzten 61 % mehrere Custody-Anbieter. Jene, die einen Wechsel zu einem einzigen Anbieter erwogen, nannten am häufigsten geringere Integrationskosten und ein einfacheres Anbietermanagement. Für diejenigen, die an mehreren Custody-Anbietern festhielten oder deren Nutzung ausbauen wollten, stand dagegen die Reduzierung von Risiken im Vordergrund.
Die Ergebnisse spiegeln die Präferenzen institutioneller Investoren wider, erlauben jedoch keine Aussage darüber, welches Modell zu besseren Ergebnissen bei der Risikosteuerung führt. Zudem waren die USA in der Gesamtstichprobe stärker vertreten. Die Umfrage verdeutlicht dennoch einen wichtigen Punkt: Weder Konsolidierung noch Diversifizierung sind automatisch eine Verbesserung. Beide Ansätze setzen bei unterschiedlichen Herausforderungen an.
Mehr Anbieter bedeuten nicht automatisch weniger Konzentrationsrisiko. Nach den Grundsätzen des Basler Ausschusses zum Management von Drittparteirisiken aus dem Jahr 2025 kann Konzentration auch dann bestehen, wenn mehrere Services von einem Unternehmen erbracht werden, verschiedene Anbieter in derselben Region operieren oder auf den ersten Blick unabhängige Anbieter von derselben Partei im Hintergrund abhängen. Die Grundsätze richten sich vor allem an große, international tätige Banken und ihre Aufsichtsbehörden, können nach Einschätzung des Basler Ausschusses aber auch für andere Finanzinstitute hilfreich sein.
Ein klar strukturiertes Modell mit mehreren Anbietern definiert die Funktion jeder einzelnen Anbieterbeziehung und regelt ihr Zusammenspiel. Fragmentierung entsteht, sobald Informationen, Kontrollen, Verantwortlichkeiten oder Abhängigkeiten nicht mehr durchgängig aufeinander abgestimmt sind.
Regulatorische und branchenspezifische Rahmenwerke geben kein universelles Betriebsmodell für sämtliche Digital-Asset-Services vor.
Dennoch ziehen sich bestimmte Anforderungen durch die IOSCO-Empfehlungen für Krypto- und Digital-Asset-Märkte, die Grundsätze des Basler Ausschusses zum Management von Drittparteirisiken und die von DTCC, Clearstream und Euroclear gemeinsam mit BCG entwickelten Digital Asset Securities Control Principles: Daten- und Aufzeichnungsintegrität, klare Verantwortlichkeiten, Transparenz über Abhängigkeiten, operative Resilienz und kontrollierte Veränderungen. Daraus ergeben sich vier praktische Merkmale, anhand derer Institutionen bewerten können, ob ihr Digital-Asset-Service auch bei zunehmendem Umfang konsistent strukturiert bleibt.
Ein Kundenauftrag sollte für das Institut von der Ausführung über Abwicklung und Verwahrung bis zum Reporting durchgängig nachvollziehbar sein – ohne die einzelnen Schritte manuell zusammensetzen zu müssen. Dafür braucht es einheitliche Kennungen, klar definierte Schritte im Transaktionsprozess und Klarheit darüber, welcher Datensatz jeweils maßgeblich ist.
Besonders wichtig ist diese Anforderung bei der Verwahrung. Nach Artikel 75 der MiCA müssen Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen für jeden Kunden die jeweiligen Positionen dokumentieren und alle Veränderungen dieser Bestände erfassen. Zudem sind Verfahren für den Schutz und die Rückgabe von Kunden-Assets erforderlich. Kundenbestände müssen sowohl rechtlich als auch operativ von den eigenen Assets des Anbieters getrennt sein.
Im Kontext digitaler Wertpapiere verstehen DTCC, Clearstream, Euroclear und die Boston Consulting Group unter Interoperabilität, dass Asset-Integrität, Eigentumsrechte, Lebenszyklus und rechtliche Behandlung über traditionelle und verteilte Register hinweg konsistent bleiben. Der Ansatz deckt zwar nur einen Teil eines vollständigen Betriebsmodells ab, liefert jedoch einen relevanten Maßstab: Unabhängig vom jeweiligen Register sollte dasselbe Asset dieselben Rechte und Ergebnisse hervorbringen.
Die Erbringung von Leistungen durch externe Anbieter entbindet das Institut nicht von seiner Verantwortung für den angebotenen Service. Institutionen können Zuständigkeiten zwischen internen Teams und externen Partnern aufteilen – es muss jedoch eindeutig geregelt sein, wer die Gesamtverantwortung für den Service gegenüber dem Kunden trägt. Artikel 73 der MiCA schreibt diesen Grundsatz ausdrücklich fest: Lagert ein Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen operative Funktionen aus, bleibt er für seine Verpflichtungen vollständig verantwortlich. Zudem muss er über die erforderliche Expertise und Ressourcen zur Überwachung der ausgelagerten Leistungen verfügen, den Zugang zu relevanten Informationen sicherstellen und Vorkehrungen für Notfälle und einen möglichen Ausstieg vorsehen.
Auch der Basler Ausschuss folgt in seinen Leitlinien zum Drittparteirisiko für die davon erfassten Banken einem vergleichbaren Prinzip: Auch wenn externe Anbieter eingebunden sind, bleibt die Verantwortung der Bank gegenüber Kunden, Aufsichtsbehörden und anderen Behörden bestehen.
Entscheidend ist, diese Verantwortung auch im operativen Betrieb eindeutig zu verankern. Vertraglich festgelegte Haftung allein genügt nicht. Es muss klar geregelt sein, wer den Gesamtprozess überwacht, Abweichungen untersucht, Vorfälle koordiniert, die Kundenkommunikation übernimmt und nach einem Vorfall die Wiederherstellung des Services bestätigt.
Direkt eingebundene Anbieter können ihrerseits von Cloud-Infrastruktur, Handelsplätzen, Liquiditätsquellen, Datenanbietern, Unterverwahrern oder weiteren technischen Services abhängen. Nutzen mehrere dieser Anbieter dieselbe zugrunde liegende Infrastruktur, kann dies die vom Institut angestrebte Diversifizierung begrenzen.
Für Banken im Anwendungsbereich seiner Grundsätze von 2025 fordert der Basler Ausschuss Transparenz darüber, welche Anbieter und Services kritisch sind, welche Alternativen verfügbar sind und welche wesentlichen Parteien im Hintergrund eine Rolle spielen. Diese Informationen helfen dabei, gemeinsame Abhängigkeiten aufzudecken, die bei einer Betrachtung der direkten Anbieterbeziehungen allein verborgen bleiben können.
Auch die EU-Regulierung für IKT-Services trägt solchen Abhängigkeiten Rechnung. DORA verpflichtet Finanzunternehmen, ihre vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern zu dokumentieren. Wenn IKT-Services kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, verlangen die entsprechenden Standards der Europäischen Kommission zudem eine Bewertung von Unterauftragsvergaben, Konzentrationsrisiken bei Anbietern und Standorten, Datenspeicherorten, der Übertragbarkeit von Services sowie den möglichen Auswirkungen von Störungen.
Nicht jeder Anbieter im erweiterten Marktumfeld muss dabei gleich detailliert erfasst werden. Wie umfassend die Überwachung ausfällt, sollte von der Bedeutung des jeweiligen Services und den möglichen Folgen eines Ausfalls abhängen.
Skalierbarkeit bedeutet nicht, dass bestehende Kontrollen unverändert auf neue Assets, Märkte oder Funktionen übertragen werden können. Unterschiedliche Produkte bringen möglicherweise neue Anforderungen an Verwahrung, Liquidität, die Prävention von Finanzkriminalität, Wohlverhalten oder Regulierung mit sich. Ein skalierbares Betriebsmodell ermöglicht es, den bestehenden Governance- und Kontrollrahmen entsprechend zu erweitern, ohne ihn vollständig neu aufzubauen.
Auch der Austausch eines Anbieters oder einer technischen Komponente muss im Betriebsmodell berücksichtigt werden. Der Basler Ausschuss sieht für kritische Drittanbieterbeziehungen Ausstiegspläne vor, die regeln, wie Daten, Anwendungen, APIs, Aufzeichnungen und relevante Rechte in einem geeigneten Format übertragen werden. MiCA verlangt von CASPs bei der Auslagerung operativer Funktionen entsprechende Notfallpläne und Ausstiegsstrategien. Die DORA-Standards sehen für kritische IKT-Vereinbarungen zusätzlich dokumentierte und regelmäßig getestete Ausstiegspläne vor.
Eine Komponente ist nur dann tatsächlich austauschbar, wenn das Institut seine Aufzeichnungen wiederherstellen, bestehende Kontrollen reproduzieren und den Service innerhalb eines angemessenen Zeitraums übertragen kann. Ein möglicher Ausstieg sollte deshalb bereits bei der Gestaltung der Architektur und der Auswahl von Anbietern berücksichtigt werden – nicht erst am Ende der Zusammenarbeit.
Eine stärkere Integration kann redundante Schnittstellen und zusätzlichen Abstimmungsaufwand reduzieren. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Anbieterbeziehungen, die ein Institut koordinieren muss. Dadurch kann sich jedoch die Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter, einer Plattform oder einer übergeordneten Steuerungsebene verstärken.
Die DLT Innovation Challenge der Bank of England zeigt, dass Interoperabilitätslösungen bestehende Vertrauensverhältnisse und operative Abhängigkeiten häufig nicht beseitigen, sondern zwischen Systemen verlagern. Middleware kann die Anbindung mehrerer Plattformen vereinfachen, übernimmt dadurch aber selbst eine wichtige Funktion bei deren Koordination und Steuerung.
Dasselbe Spannungsfeld zeigt sich bei der Anbieterstrategie. Eine integrierte Beziehung zu einem einzelnen Anbieter kann den Koordinationsaufwand verringern, gleichzeitig jedoch die Auswirkungen eines Ausfalls vergrößern. Ein Multi-Provider-Modell kann ausgewählte Risiken verteilen, erhöht dafür aber die Zahl der zu steuernden Schnittstellen. Eine Integration sollte daher danach bewertet werden, welche Abhängigkeiten sie schafft und welche Verbindungen sie vereinfacht.
Ein Digital-Asset-Betriebsmodell ist dann skalierbar, wenn es um neue Funktionen erweitert werden kann, ohne dass der Transaktionsprozess an Transparenz verliert, Verantwortlichkeiten unklar werden oder Abhängigkeiten entstehen, die das Institut nicht mehr steuern kann.
Ob ein Betriebsmodell diese Anforderungen erfüllt, hängt weder allein von Konsolidierung noch von Diversifizierung ab. Entscheidend ist vielmehr, dass Aufzeichnungen konsistent, Verantwortlichkeiten klar geregelt und kritische Abhängigkeiten transparent bleiben. Gleichzeitig müssen einzelne Komponenten angepasst oder ersetzt werden können, ohne dass das Institut die Kontrolle über den gesamten Service verliert. Diese Kriterien bieten einen verlässlicheren Maßstab für Skalierbarkeit als die Zahl der Anbieter, APIs oder unterstützten Assets.
Kontaktieren Sie unser Team und erfahren Sie, wie ein skalierbares Digital-Asset-Betriebsmodell die nächste Wachstumsphase Ihres Unternehmens unterstützen kann.
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